Haus- und Grundeigentümerverein Schwäbisch Hall e.V.
Firngasse 1
74523 Schwäbisch Hall
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Geschäftsstelle:
Firngasse 1
74523 Schwäbisch Hall

Öffnungszeiten:

Montag:   09:00 - 13:00 Uhr

Mittwoch: 13:00 - 16:30 Uhr verbunden mit:

Rechtsberatung nach Voranmeldung: 16:30 - 18:30 Uhr

Freitag:    09:00 - 13:00 Uhr

Servicezeiten:

Dienstag 9:00 - 11:00 Uhr


Geschäftsstellenleiterin:
Jeanette Tiroke

Herzlich Willkommen beim Haus- und Grundeigentümerverein Schwäbisch Hall e.V.

Erhalten Sie sich die Freude an Ihrer Immobilie!
Wir engagieren uns für die Freiheit des privaten Haus- Wohnungs- und Grundeigentums.

https://www.hugw.de/co2-rechner.html

Energieeinsparverordnung - EnEV

Kabinettsbeschluss einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden

Energieeinsparverordnung - EnEV

EnEV 2014
Am 1. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Mit ihr gelten neue Regeln für Energieausweise.

  • Was ändert sich?
  • Pflichtangaben in Immobilienanzeigen!

Hier die Antworten:

Energieberatung / Energieausweis

Der "Wärmepass" wird im Jahr 2008 verbindlich eingeführt. Sichern sie sich über unsere Partner einen Festpreis. Energie ist heute ein teures Gut. Wer den Wärmeverbrauch seines Gebäudes senkt, spart Kosten und Ressourcen.
Unabhängige Architekten zeigen Energiesparmöglichkeiten inklusive Amortisationsberechnung auf. Sie erstellen eine Energiebilanz, analysieren alle in Frage kommenden Schwachstellen und entwickeln Verbesserungsvorschläge.

Der Energieausweis

2008 müssen bei Vermietung oder Verkauf von Bestandsgebäuden mit einem Baufertigstellungsjahr bis 1965 den potenziellen Interessenten grundsätzlich die ersten Energieausweise zugänglich gemacht werden.  
Die nachfolgende – erneut überarbeitete Aufstellung – soll hierbei eine Hilfestellung sein.

Fragen und Antworten zum Energieausweis
 

Energieausweise – neue, günstige Angebote

Seit dem 1. Januar 2009 verlangt der Gesetzgeber einen gültigen Energieausweis für ausnahmslos jedes Wohngebäude. Dieser ist stets vorzulegen, wenn ein Gebäude verkauft oder vermietet wird (auch einzelne Wohnungen). Die Erstellung der Energieausweise, die zehn Jahre lang gültig sind,  war in puncto Gebührengestaltung bislang recht unübersichtlich.

Minol  bietet die sogenannten Bedarfsausweise (bedarfsbasierter Energieausweis)  für Haus & Grund-Mitglieder zu einem verbilligten Festpreis an: Für Gebäude mit bis zu acht Wohnungen kostet der Bedarfsausweis (einschließlich Begehung vor Ort)  351,05 Euro, für Gebäude über acht Wohnungen werden 440,30 Euro fällig – jeweils  inklusive Mehrwertsteuer.

Unterlagen von Minol zum Energieausweis
Pressemitteilungen Haus & Grund - Technik & Energie