Haus- und Grundeigentümerverein Schwäbisch Hall e.V.
Firngasse 1
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Geschäftsstelle:
Firngasse 1
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Öffnungszeiten:
Montag: 09:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch: 13:00 - 16:30 Uhr verbunden mit:
Rechtsberatung nach Voranmeldung: 16:30 - 18:30 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr
Servicezeiten:
Dienstag 9:00 - 11:00 Uhr
Geschäftsstellenleiterin:
Jeanette Tiroke
Herzlich Willkommen beim Haus- und Grundeigentümerverein Schwäbisch Hall e.V.
Erhalten Sie sich die Freude an Ihrer Immobilie!
Wir engagieren uns für die Freiheit des privaten Haus- Wohnungs- und Grundeigentums.
CO2-Rechner für Vermieter
Kabinettsbeschluss einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden
Energieeinsparverordnung - EnEV
EnEV 2014
Am 1. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Mit ihr gelten neue Regeln für Energieausweise.
- Was ändert sich?
- Pflichtangaben in Immobilienanzeigen!
Hier die Antworten:
- EnEV 2014: Energieausweis
- EnEV 2014: Was ändert sich?
- EnEV 2014: Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
- EnEV 2014: neue Regeln für Immobilienanzeigen
- Muster für Immobilienanzeigen nach der EnEV 2014
- Ab 1. Mai 2015 droht bei Versäumnis wegen fehlenden Energiekennwerten in Immobilienanzeigen ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro
Energieberatung / Energieausweis
Der "Wärmepass" wird im Jahr 2008 verbindlich eingeführt. Sichern sie sich über unsere Partner einen Festpreis. Energie ist heute ein teures Gut. Wer den Wärmeverbrauch seines Gebäudes senkt, spart Kosten und Ressourcen.
Unabhängige Architekten zeigen Energiesparmöglichkeiten inklusive Amortisationsberechnung auf. Sie erstellen eine Energiebilanz, analysieren alle in Frage kommenden Schwachstellen und entwickeln Verbesserungsvorschläge.
Der Energieausweis
2008 müssen bei Vermietung oder Verkauf von Bestandsgebäuden mit einem Baufertigstellungsjahr bis 1965 den potenziellen Interessenten grundsätzlich die ersten Energieausweise zugänglich gemacht werden.
Die nachfolgende – erneut überarbeitete Aufstellung – soll hierbei eine Hilfestellung sein.
Fragen und Antworten zum Energieausweis
Energieausweise – neue, günstige Angebote
Seit dem 1. Januar 2009 verlangt der Gesetzgeber einen gültigen Energieausweis für ausnahmslos jedes Wohngebäude. Dieser ist stets vorzulegen, wenn ein Gebäude verkauft oder vermietet wird (auch einzelne Wohnungen). Die Erstellung der Energieausweise, die zehn Jahre lang gültig sind, war in puncto Gebührengestaltung bislang recht unübersichtlich.
Minol bietet die sogenannten Bedarfsausweise (bedarfsbasierter Energieausweis) für Haus & Grund-Mitglieder zu einem verbilligten Festpreis an: Für Gebäude mit bis zu acht Wohnungen kostet der Bedarfsausweis (einschließlich Begehung vor Ort) 351,05 Euro, für Gebäude über acht Wohnungen werden 440,30 Euro fällig – jeweils inklusive Mehrwertsteuer.
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