Das vergangene Nacht im Bundestag beschlossene Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch ausbaufähig, so das Fazit des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland. „Die geplante Fortbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren ist zwar besser als nichts, im Vergleich zur ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehenen Sachkundeprüfung jedoch zu wenig“, betont Haus & Grund-Präsident Warnecke.
Positiv bewertet Warnecke, dass auch Mietverwalter in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden. Der neu eingeführte Begriff ‚Wohnimmobilienverwalter‘ umfasst nun gleichermaßen WEG- und Mietverwalter. „Damit wurde eine wichtige Forderung von Haus & Grund Deutschland erfüllt.“ Mit den künftig geltenden Erlaubnisvoraussetzungen für den Wohnimmobilienverwalter – Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und Berufshaftpflichtversicherung – sei die Basis dafür geschaffen, dass das Berufsbild des Wohnimmobilienverwalters weiter geschärft werde.
Haus & Grund ist mit rund 900.000 Mitgliedern der mit Abstand größte Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland. Den Zentralverband mit Sitz in Berlin tragen 22 Landesverbände und über 900 Ortsvereine. Die privaten Immobilieneigentümer verfügen über 80,6 Prozent aller Wohnungen in Deutschland. Sie bieten 66 Prozent der Mietwohnungen und knapp 30 Prozent aller Sozialwohnungen an. Sie stehen zudem für 76 Prozent des Neubaus von Mehrfamilienhäusern.
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