Haus- und Grundeigentümerverein Schwäbisch Hall e.V.
Firngasse 1
74523 Schwäbisch Hall
0791 / 4 77 16
0791 / 7 18 26
haus.grundsha(at)t-online.de
Geschäftsstelle:
Firngasse 1
74523 Schwäbisch Hall
Öffnungszeiten:
Montag: 09:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch: 13:00 - 16:30 Uhr verbunden mit:
Rechtsberatung nach Voranmeldung: 16:30 - 18:30 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr
Servicezeiten:
Dienstag 9:00 - 11:00 Uhr
Geschäftsstellenleiterin:
Jeanette Tiroke
Mit "Haus & Grund plus" wird Eigentümern und Bauwilligen ein umfassendes und praxisnahes Leistungspaket angeboten.
Wählen Sie aus den Beratungsmarken
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Alle Leistungen und Preise finden Sie hier zum ausdrucken
Herzlich Willkommen beim Haus- und Grundeigentümerverein Schwäbisch Hall e.V.
Erhalten Sie sich die Freude an Ihrer Immobilie!
Wir engagieren uns für die Freiheit des privaten Haus- Wohnungs- und Grundeigentums.
Verschenken und Vererben
Haus und Grund Schwäbisch Hall e.V. lädt seine Mitglieder
am Mittwoch, 27.11.2024 um 18:00 Uhr
im Gemeindezentrum der Lukaskirche,
Hagenbacher Ring 1, Schwäbisch Hall herzlich ein.
Wer rechtliche und steuerliche Fehlplanungen vermeiden will, sollte sich rechtzeitig und intensiv mit dem eigenen oder gemeinsamen Nachlass befassen. Herr Notar Dr. Jaroslav Cejka gibt wichtige Hinweise zur Entscheidungsfindung: „Verschenken oder Vererben“.
Voranmeldung bitte bis 25.11.2024 bei:
Haus & Grundeigentümerverein Schwäbisch Hall e.V.
Tel. 0791/47716 E-Mail: haus.grundsha@t-online.de
Information zu den Planungen zum Gebäudeenergiegesetz
Neben der Lobbyarbeit auf der politischen Ebene ist die Beratungskompetenz das Markenzeichen von Haus & Grund.
Mit 125 Jahren Erfahrung in der privaten Immobilienwirtschaft und ständig aktualisiertem Expertenwissen bieten wir unseren Mitgliedern praktische Lebenshilfe in allen Fragen, die ihr Immobilieneigentum betreffen.
Ob Haus- oder Wohnungseigentümer, Vermieter oder Kauf- und Bauwillige, unsere individuellen Leistungspakete zahlen sich für alle aus.
Haus- und Grundeigentümerverein Schwäbisch Hall e.V.
- Mitgliedsantrag
- Haus- und Grundeigentümerverein Schwäbisch Hall e.V. - Satzung
- Haus- und Grundeigentümerverein Schwäbisch Hall e.V. - Unsere Leistungen
Was Vermieter wissen müssen
Persönliche Rechtsberatungen in der Geschäftsstelle.
Bitte beachten Sie die AHA-Regeln, zur Sicherheit für alle.
- Die Einzelberatungen erfolgen nur nach "Voranmeldung"
- Fühlen Sie sich nicht wohl, haben Erkältungserscheinungen, Fieber oder sonstige Symptome sagen Sie ihren Termin bitte ab
Die ARGE Haus & Grund Baden-Württemberg fordert die Einrichtung eines Transparenzregisters für die Hebesätze der Grundsteuer und bitten um Ihre Mithilfe!
Den aktuellen gewerblichen Mietspiegel bereitgestellt von der IHK Heilbronn - Franken finden Sie hier.
Höchstrichterliche Ohrfeige für Berliner Senat
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Gemeinsamer Mustervertrag für WEG-Verwaltung
WeiterlesenHaus & Grund Deutschland und VDIV stellen gemeinsamen Mustervertrag für WEG-Verwaltung vor - Verwaltervertrag und Ausfüllhinweise -
2020 = 100
Durchschnittswerte
2020 - 100,0
2021 - 103,1
2022 - 110,2
2023 - 116,7
Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden
Im Rahmen der Kooperation mit der Initiative „Nicht bei mir!“, zu der neben den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen die Verbände des Sicherheitsgewerbes gehören, wurden aktualisierte und neue Materialien rund um das Thema „Einbruchsschutz“ entwickelt.
Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes
Mir ist bekannt, dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch diesen weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot ist ebenso eine Ordnungswidrigkeit wie das Unterlassen einer Bestätigung des Ein- oder Auszugs sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Ein- oder Auszugs. (§ 54 in Verb. mit § 19 BMG).
Kabinettsbeschluss einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden
EnEV 2014
Am 1. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Mit ihr gelten neue Regeln für Energieausweise.
- Was ändert sich?
- Pflichtangaben in Immobilienanzeigen!
Hier die Antworten:
- EnEV 2014: Energieausweis
- EnEV 2014: Was ändert sich?
- EnEV 2014: Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
- EnEV 2014: neue Regeln für Immobilienanzeigen
- Muster für Immobilienanzeigen nach der EnEV 2014
- Ab 1. Mai 2015 droht bei Versäumnis wegen fehlenden Energiekennwerten in Immobilienanzeigen ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro
- Wohnungseigentumsrecht
- Mietrecht
- Erbrecht (immobilienbezogen)
- Baurecht, Handwerkerrecht
- Nachbarrecht
- Immobilienkaufrecht
- Steuerrecht
- Wohnen in den eigenen vier Wänden, die Eigentumswohnung zur eigenen Altersvorsorge oder als Kapitalanlage
- Wohnungseigentümer sollten ihre Rechte und Pflichten kennen, damit die Freude an ihrem Eigentum erhalten bleibt